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Steuerberaterin

Katrin Frisch

Schaal 24

35435 Wettenberg

0641-132 69 69 0

Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (künftig: StBGebV).

Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich
 nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBGebV gegeben. In der Regel wird maximal eine mittlere Gebühr abgerechnet.

Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBGebV vorgesehen.

 

Die Zufriedenheit meiner Mandanten ist oberste Prämisse. Leistung und Gegenleistung sollen in Einklang stehen.

Wichtiger Hinweis:

Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars durch die Steuerersparnis wieder zurück.