Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (künftig: StBGebV).
Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBGebV gegeben. In der Regel wird maximal eine mittlere Gebühr abgerechnet.
Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBGebV vorgesehen.
Die Zufriedenheit meiner Mandanten ist oberste Prämisse. Leistung und Gegenleistung sollen in Einklang stehen.
Wichtiger Hinweis:
Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars durch die Steuerersparnis wieder zurück.